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Tourismusfördergesetz Nidwalden

Seit dem 1. Januar 2017 ist das neue Tourismusfördergesetz in Nidwalden in Kraft. Über eine Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Nidwalden ist der Verein Nidwalden Tourismus seitdem für die kantonale und übergeordnete Tourismusförderung zuständig. Nidwalden Tourismus steht in engem Austausch mit der Volkswirtschaftsdirektion. Die Leistungsvereinbarung ist auf der Webseite des Kantons Nidwalden nw.ch ersichtlich.

 

Standort und Kontakt

Direktionssekretariat der Volkswirtschaftsdirektion
Stansstaderstrasse 54
6371 Stans
+41 (0)41 618 76 54
volkswirtschaftsdirektionnw.ch
www.nw.ch/vwdirektion